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Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzt die früher gültige Maschinenrichtlinie 98/37/EG und gilt für
Der Maschinenhersteller muss die Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen und dies durch die CE-Kennzeichnung auf der Maschine und die EG-Konformitätserklärung bestätigen.
Der Konstrukteur muss Risiken im Zusammenhang mit den Maschinen analysieren und mittels geeigneter Maßnahmen mindern.
Sicherheitsanforderung und grundlegende Prinzipien für die Konstruktion sowie Integration von sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungssystemen inkl. Software-Design. In Bezug auf die sicherheitsbezogenen Teile von Steuerungssystemen werden die Eigenschaften näher beschrieben, u.a. der so genannte Performance Level, der notwendig ist, um Sicherheitsfunktionen gemäß der Norm zu erfüllen. Dies gilt für sicherheitsbezogene Teile von Steuerungssystemen, unabhängig davon, welche Art von Technologie und Energie eingesetzt wird (mechanisch, pneumatisch, hydraulisch, elektrisch) und für alle Arten von Maschinen.
Definiert die Validierung von sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungssystemen und deren Bauteile. Der Maschinenhersteller validiert das Steuerungssystem, der Komponentenhersteller die Bauteile. Je nach Kategorie sind Sicherheitsprinzipien zu erfüllen. SMC bestätigt die Validierung der Bauteile und stellt die entsprechenden Betriebsanleitungen und Informationen zu den Lebensdauerwerten B10 bzw. B10d zur Verfügung.
Bezieht sich besonders auf Betriebssicherheit von sicherheitsbezogenen elektrischen, elektronischen und programmierbaren elektronischen Steuerungssystemen und definiert einen Safety Integrity Level (SIL).