Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt die Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Entsorgung von Verpackungen. Ziel des VerpackG ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden und mehr Verpackungen zu recyclen.
Die SMC Deutschland GmbH übernimmt als verantwortungsvolles Industrieunternehmen eine gesetzes- und umweltgerechte Entsorgung von Abfällen und Materialien wie Kartonagen gemäß den Anforderungen des VerpackG. Als Hersteller tragen wir die (Mit-) Verantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Vermeidung, Weiterverwertung und/oder einer Zuführung zum Recycling von Abfällen und Materialien.
Unsere Kunden haben die Möglichkeit, Verpackungen, für die nach dem VerpackG eine Rücknahmeverpflichtung besteht, bei der SMC Deutschland GmbH zurückzugeben. Hierzu melden Sie den Rückversand der Verpackungen mit Typ und Menge bei unserer Serviceabteilung unter qds@smc.de an. Nach Autorisierung bekommen Sie die Adresse mitgeteilt, an die Sie die angemeldeten Verpackungen auf Ihre Kosten zurücksenden können. Nicht autorisierte oder unfrei gesendete Rücklieferungen werden nicht akzeptiert. Sofern SMC nach Maßgabe des VerpackG zur Rücknahme von Verpackungen verpflichtet ist und der Kunde von dieser Rückgabemöglichkeit Gebrauch machen möchte, trägt der Kunde die Entsorgungskosten.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass Sie als Kunde und Partner der SMC Deutschland GmbH nicht verpflichtet sind, die gelieferten Verpackungen an uns zurückzugeben.
Eine entsprechende Registrierung gemäß § 9 Absatz 1 VerpackG erfolgte bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), deren Internetseite finden Sie über diesen Link.
Die Registrierungsnummer der SMC Deutschland GmbH lautet:
DE5387216247207